GUTACHTEN
KANN ICH EINFACH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN BEAUFTRAGEN?
JA. Bei jedem unverschuldeten Unfall hat man immer das Recht, bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag zu geben.
KANN ICH EINEN EIGENEN SACHVERSTÄNDIGEN AUSWÄHLEN?
JA. Ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Nehmen Sie den Sachverständigen in Anspruch, der Ihr Vertrauen geniesst.
IST ES ZU SPÄT SELBER EINEN SACHVERSTÄNDIGEN ZU BEAUFTRAGEN?
NEIN. Sie können auch einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, wenn das verunfallte Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besichtigt wurde.
MUSS ICH DIE KOSTEN EINES GUTACHTENS SELBST TRAGEN?
NEIN. Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Sachverständigen vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen, die Kosten für das Gutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.
KEIN AUTO ZU GROSS ODER ZU KLEIN
Unsere Kunden sind Privat- und Firmenkunden die unverschuldet mit ihrem Fahrzeug (egal ob es der normale Pkw, ihr Motorrad, das Wohnmobil, der Kleintransporter, ein Lkw, das geliebte Motorrad oder einfach nur ihr Fahrrad bzw. E-Bike) in einen Unfall verwickelt wurden.
Gerne bieten wir auch Werkstätten, Anwaltskanzleien, Gerichten aber auch Versicherungen unsere zu 100% neutralen Dienstleistungen an.
Besuchen Sie uns in unserer modernen Prüfhalle. Dort können wir Ihr Fahrzeug auch auf die Hebebühne nehmen um mögliche, nicht auf den ersten Blick sichtbare Beschädigungen (z. Bsp. Fahrwerksschäden) zu bewerten.
Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit, steht in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder wurde abgeschleppt?
Wir sind mobil und kommen zu Ihrem Fahrzeug !
Wesermarsch, Bremerhaven, Friesland, Geestland.
NOCH FRAGEN?
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag in der Kfz-Werkstatt oder Kfz-Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl?
Aus Sicht der Versicherung ist es wirtschaftlich sinnvoll, Geschädigte an Kfz-Werkstätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zu verweisen. Für den Geschädigten ist es in den meisten Fällen nachteilig – zumindest dann, wenn die Bagatell-Grenze von 750,00 EUR überschritten wurde. Folgende Vorteile hat das Kfz-Gutachten im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt:
- Kostenübernahme: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall übernehmen. Der Kostenvoranschlag in der Werkstatt kann für Sie, als Geschädigten, jedoch Kosten verursachen.
- Beweissicherungsfunktion: Im Streitfall kann das Gutachten bei Gericht eingereicht werden. Ein Kostenvoranschlag hingegen kann von der gegnerischen Versicherung einfacher angezweifelt werden.
- Nebenkosten des Kfz Unfalls: Ein Kfz-Gutachten erfasst auch Nebenkosten, die durch die gegnerische Versicherung erstattet werden müssen. Dies sind z. Bsp. Kosten des Nutzungsausfalls oder die Wertminderung des Unfall-Fahrzeugs bei Verkauf. Der Kostenvoranschlag umfasst jedoch nur die Kosten zur Instandsetzung des Fahrzeugs.
- Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kostet nicht selten 10% der Schadenshöhe. Ein Gutachten ist wohlmöglich für Sie kostenfrei.
Abtretungserklärung
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