0800 39 09 80 - 1 info@sachverstand-nord.de

GUTACHTEN

KANN ICH EINFACH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN BEAUFTRAGEN?

JA. Bei jedem unverschuldeten Unfall hat man immer das Recht, bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag zu geben.

KANN ICH EINEN EIGENEN SACHVERSTÄNDIGEN AUSWÄHLEN?

JA. Ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Nehmen Sie den Sachverständigen in Anspruch, der Ihr Vertrauen geniesst.

IST ES ZU SPÄT SELBER EINEN SACHVERSTÄNDIGEN ZU BEAUFTRAGEN?

NEIN. Sie können auch einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, wenn das verunfallte Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besichtigt wurde.

MUSS ICH DIE KOSTEN EINES GUTACHTENS SELBST TRAGEN?

NEIN. Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Sachverständigen vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen, die Kosten für das Gutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.

KEIN AUTO ZU GROSS ODER ZU KLEIN

Unsere Kunden sind Privat- und Firmenkunden die unverschuldet mit ihrem Fahrzeug (egal ob es der normale Pkw, ihr Motorrad, das Wohnmobil, der Kleintransporter, ein Lkw, das geliebte Motorrad oder einfach nur ihr Fahrrad bzw. E-Bike) in einen Unfall verwickelt wurden.

Gerne bieten wir auch Werkstätten, Anwaltskanzleien, Gerichten aber auch Versicherungen unsere zu 100% neutralen Dienstleistungen an.

Besuchen Sie uns in unserer modernen Prüfhalle. Dort können wir Ihr Fahrzeug auch auf die Hebebühne nehmen um mögliche, nicht auf den ersten Blick sichtbare Beschädigungen (z. Bsp. Fahrwerksschäden) zu bewerten.

Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit, steht in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder wurde abgeschleppt?

Wir sind mobil und kommen zu Ihrem Fahrzeug !

Wesermarsch, Bremerhaven, Friesland, Geestland.

NOCH FRAGEN?

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag in der Kfz-Werkstatt oder Kfz-Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl?

Aus Sicht der Versicherung ist es wirtschaftlich sinnvoll, Geschädigte an Kfz-Werkstätten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zu verweisen. Für den Geschädigten ist es in den meisten Fällen nachteilig – zumindest dann, wenn die Bagatell-Grenze von 750,00 EUR überschritten wurde. Folgende Vorteile hat das Kfz-Gutachten im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt:

  • Kostenübernahme: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall übernehmen. Der Kostenvoranschlag in der Werkstatt kann für Sie, als Geschädigten, jedoch Kosten verursachen.
  • Beweissicherungsfunktion: Im Streitfall kann das Gutachten bei Gericht eingereicht werden. Ein Kostenvoranschlag hingegen kann von der gegnerischen Versicherung einfacher angezweifelt werden.
  • Nebenkosten des Kfz Unfalls: Ein Kfz-Gutachten erfasst auch Nebenkosten, die durch die gegnerische Versicherung erstattet werden müssen. Dies sind z. Bsp. Kosten des Nutzungsausfalls oder die Wertminderung des Unfall-Fahrzeugs bei Verkauf. Der Kostenvoranschlag umfasst jedoch nur die Kosten zur Instandsetzung des Fahrzeugs.
  • Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kostet nicht selten 10% der Schadenshöhe. Ein Gutachten ist wohlmöglich für Sie kostenfrei.

Abtretungserklärung

Mit diesem Formular können Sie ganz einfach die Bearbeitung des Falles an uns abtreten.

Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

Google reCAPTCHA laden

    SIND SIE VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT?

    Unfallverursacher/in

    RECHTLICHE HILFE ERWÜNSCHT?

    Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalles beauftrage ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro, ein Gutachten zur Schadenhöhe zu erstellen. Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe gemäß Honorartabelle des BVSK. Weiterhin beauftrage ich den Gutachter, Aufträge in meinem Namen zu erteilen, wenn dies zur Erstellung des Gutachtens erforderlich ist.

    Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der Rechnung des beauftragten Sachverständigenbüros – bzw. Nettoendbetrages bei Vorsteuerabzugsberechtigung – unwiderruflich erstrangig erfüllungshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeuges an das Kfz-Sachverständigenbüro ab. Der Sachverständige nimmt diese Abtretung an.

    Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an das von mir beauftragte Sachverständigenbüro zu zahlen.

    Das Kfz-Sachverständigenbüro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und den erfüllungshalber abgetretenen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Zahlungseingänge vom Versicherer, Halter, dem Fahrer werden jedoch auf die Forderung gegen mich angerechnet. Im Umfang durch mich geleisteter Zahlungen überträgt das Kfz-Sachverständigenbüro (als Zessionar) den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich zurück.

    Hinweis und Zustimmung zur Nutzung des Kontaktformulars Kein Versand ohne Zustimmung möglich

    Ich bestätige mit Ankreuzen des obigen Kästchens, dass ich die folgende Erklärung verstanden habe: Wir weisen Sie darauf hin, dass die hier angegebenen Daten per E-Mail übermittelt werden. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Übermittlungsverfahren und Sie sollten keine sensiblen Daten in das Formular eintragen. Sie sind einverstanden, dass KFZ-SACHVERSTÄNDIGER SPECKELS (An der Sielbrücke 1d, 26954 Nordenham, T: 04731 39 09 80 – 1, info@sachverstand-nord.de) Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse) für eine Kontaktaufnahme elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (Datenschutzerklärung). Ihre Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail, telefonisch oder postalisch für die Zukunft widerrufen.